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Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung Vergleich

Zusatzkrankenversicherungen:
Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung, kann durch den Abschluss einer Zusatzversicherung für den Bereich der ambulanten und/oder stationären medizinischen Versorgung, ergänzt werden. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden ständig eingeschränkt, oder auch komplett gestrichen. Für viele Leistungen ist ein Kassenpatient entweder gezwungen Zuzahlungen zu leisten, oder auf diese Leistungen gänzlich zu verzichten. Mit Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung, kann ein gesetzlich versicherter seinen Versicherungsschutz um folgende Bereiche, erweitern:


- Zuzahlungen zu Arznei und Hilfsmitteln werden übernommen.
- Leistungen auch im Heilpraktiker und Naturheilverfahren sind Erstattungsfähig
- Die Praxisgebühr wird erstattet.
- Bei verschriebenen Sehhilfen werden Zuschüsse durch die private Zusatzkrankenversicherung gewährt.



Bei nicht lebensnotwendigen Maßnahmen, welche einen stationären Aufenthalt bedingen, muß ein gesetzlich Krankenversicherter oft Wartezeiten, von teilweise mehreren Wochen in einem Krankenhaus in Kauf nehmen. Meist kann er das Krankenhaus auch nicht frei wählen. Durch den Abschluss einer Ergänzungsversicherung für die stationäre Behandlung kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung um folgende Leistungen ergänzt werden.


- freie Krankenhauswahl
- Wahlrecht zwischen Ein und Mehrbettzimmern
- Behandlung durch privatärztliche Betreuung



Durch diese Zusatzversicherung ist gewährleistet, dass sie immer vom Arzt ihres Vertrauens behandelt werden, und das Bestmögliche für ihre Gesundheit getan wird.

Zahnversicherungen

Die Leistungen einer privaten Versicherung für zahnärztliche Behandlung, können sie im Rahmen einer privaten Krankenversicherung, oder einer Zusatzversicherung für zahnärztliche Behandlung, erhalten. Als Ergänzungsschutz, ist die Zahnversicherung für zahnärztliche Behandlung allen gesetzlich krankenversicherten zu Empfehlen, die die zu erbringenden Zusatzkosten, die sie sonst selber Tragen müssten, auffangen möchten.

Im Rahmen der privaten Krankenvollversicherung übernimmt der Versicherungszweig für zahnärztliche Behandlung die 100 prozentigen Kostenerstattungen für Zahnbehandlungen innerhalb der Gebührenordnung. Bei Zahnersatz übernimmt diese Versicherung die Kosten zu 80 % , dazu gehören auch kieferorthopädische Behandlungen, innerhalb des jährlich vereinbarten Rahmens der Höchsterstattungen. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Leistungen im Ausland, welche von der gesetzlichen Krankenversicherung oft gar nicht übernommen werden.

Aber auch durch den Abschluss einer Zusatzversicherung für zahnärztliche Behandlung, können sie die Versorgungslücke minimieren, die durch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht. Im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfanges übernimmt diese Versicherung finanzielle Leistungen, nach Abzug der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für :

- Zahnersatz
- Leistungen und Materialien für Zahnersatz
- Kosten für Laborarbeiten








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