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Tagesgeld

Tagesgeld



Unter Tagesgeld versteht man Geldanlagen, die entweder auf Kontokorrentkonten oder Kreditkartenkonten angelegt werden. Die Gelder werden dort verzinst und sind gleichzeitig für den Anleger täglich, und zwar ohne Einhaltung von Kündigungsfristen verfügbar. Der Zahlungsverkehr, also beispielsweise die Verfügung per Überweisung, ist von Tagesgeldkonten meist nicht möglich. Sofern Geldbeträge verfügt werden sollen, kann dies nur durch eine Umbuchung auf das Referenzkonto beziehungsweise bei Filialbanken durch Barabhebung am Kassenschalter erfolgen.


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Die Kosten einer eigenen Immobilie reduzieren

Die eigenen vier Wände günstigiger realisieren

Ein eigenes Haus zu bauen ist der Traum vieler Menschen. Bevor man jedoch daran denkt den ersten Stein zu setzen und die fliessen fürs Bad auszuwählen, sollte man die Finanzierung klären.


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Tips zum Wechsel in die PKV
Es gibt viele mögliche Gründe, weshalb sich ein Versicherungsnehmer dazu entschließen kann, seinen bestehenden Versicherungsvertrag zu beenden und zu einer anderen privaten Krankenversicherung zu wechseln, beispielsweise weil er mit den Leistungen nicht zufrieden ist oder ihm ein attraktiveres Angebot vorliegt.
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zusätzliches Geld im Alters für betreute Wohnen

Durch eine private Rente den Einzug ins betreute Wohnen ermöglichen

Im Alter lebt es ich etwas schwerer als in jungen Jahren. Die körperliche Leistungsfähigkeit lässt nach und oftmals wird es schwer alltägliche Dinge zu verrichten und man ist auf auf die Hilfe von dritten angewiesen. Hier können Privatrenten oder eine private Pflegeversicherung helfen um die Kosten von z.B. betruetem Wohnen aufzufangen.

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mehr Transparenz bei Versicherungskosten seit Juli 2008

Versicherer müssen Kosten in Euro angeben.

Eine neue Verordnung sorgt für mehr Transparenz bei Kosten von Versicherungen:
Versicherungsunternehmen müssen seit dem 1. Juli 2008 die Kosten einer Versicherung in Euro angeben. So kann der Kunde auf den Cent genau ersehen wie viel er/sie an Gebühren etc. zahlen muss wenn er den Vertrag unterschreibt. Die neue Regelung betrifft Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sowie Unfallversicherungen mit Kapitalrückzahlung.

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