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Rürup Rente



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Basisrente/Rüruprente:
Die Rürup Rente ist eine Rentenform, die seit 2005 staatlich subventioniert wird. Die Leistungsmerkmale der Rürup Rente entsprechen in Etwa denen der gesetzlichen Rente. Bei Rentenbeginn hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit sich 30 % der Summe auszahlen zu lassen, ansonsten bietet diese Anlageform keinerlei Kapitalwahlrecht. Die Rürup Rente kann bei Hartz 4 vom Amt nicht angerechnet werden. Der Vertrag ist unpfändbar. Der Versicherungsnehmer kann die Beiträge zur Rürup Rente als Sonderausgaben, steuerlich geltend machen allerdings nur gestaffelt. Die Rentenzahlungen aus dieser Rentenform werden versteuert. Diese Rentenversicherungsform kann weder beliehen noch vorzeitig ausgezahlt werden.

Verstirbt der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn oder auch nach Rentenbeginn, gibt es keine Hinterbliebenenversorgung. Diese kann jedoch gegen Aufpreis zusätzlich vereinbart werden. Attraktiv ist der Abschluss der Rürup Rente vor für Selbstständige attraktiv, die keine Möglichkeit haben in die Förderpläne anderer Versicherungsformen zu kommen. Für dieses Klientel bietet sich die Möglichkeit Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen. Die verschiedenen Anlageformen der Rürup Rente, versprechen dazu noch unterschiedlich hohe und dennoch relativ gut abgesicherte Kapitalerträge.


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