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Die gesetzliche Pflegeversicherung, die 1995 eingeführt wurde, deckt aufgrund der ständig steigenden Kosten im Pflegefall meist nicht mehr den kompletten finanziellen Bedarf, der bei der Versorgung einer pflegebedürftigen Person anfällt.
In die private Pflegeversicherung können jedoch nur Personen aufgenommen werden, die mit einer privaten Krankenversicherung, einen Vertrag abgeschlossen haben. Das ergibt sich aus dem Prinzip Krankenversicherung folgt Pflegeversicherung.
Nur freiwillig in der PKV versicherte und deren Familienangehörige, haben de Möglichkeit, aus der gesetzlichen Pflegeversicherung auszuscheiden und in die private Pflegeversicherung zu wechseln.
Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung orientieren sich vorrangig nach dem Eintrittsalter. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung, bildet die private Pflegeversicherung einen Rücklagefond, die sogenannte Altersrückstellung.
Um die eventuell anfallende Versorgungslücke zwischen tatsächlichen Pflegeaufwand, und der von der gesetzlichen Pflegeversicherungen getätigten Leistungen aufzufangen, besteht die Möglichkeit für nicht privat Krankensersicherte, diese Lücke durch eine Pflegezusatzversicherung zu schließen.
Diese Pflegezusatzversicherung kann in zwei Varianten abgeschlossen werden. Der Unterschied ergibt sich dadurch, dass die eine Variante ab Pflegestufe 1 leistungspflichtig wird, die andere Variante ab Pflegestufe 2.
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