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Lebensversicherung verkaufen

Verkauf von Lebensversicherungen

Aus der Lebensversicherung vorzeitig Geld machen

Kapital bildende Lebensversicherungen haben oft sehr lange Laufzeiten und nicht selten kommt es vor, dass der Versicherungsnehmer in eine Notlage kommt, in der er die Beiträge nicht mehr aufbringen kann oder dringend flüssige Mittel benötigt. Dann wäre es fatal, den Vertrag zu kündigen, denn in dem Fall verliert man besonders in den ersten Jahren immer Geld. Von vornherein ist es wichtig einen Anbieter mit geringen Kosten ausfindig zu machen. Dabei hilft ein Vergleich von Lebensversicherungen



Wer seine Beiträge für die Lebensversicherung vorübergehend nicht mehr aufbringen kann, der hat die Möglichkeit, bei seinem Versicherer anzufragen, ob eine zeitweilige Aussetzung der Beitragszahlung möglich ist. In den meisten Fällen wird der Versicherer dort zustimmen, denn schließlich möchte er seinen Kunden behalten. Für eine zeitweilige Beitragsaussetzung sind unterschiedliche Möglichkeiten denkbar. Die meisten Versicherer räumen drei Varianten zum Ausgleich ein. Man kann den gesamten aufgelaufenen Beitrag nachzahlen oder ihn als kleine Beitragserhöhung auf den Rest der Laufzeit verteilen lassen. In beiden Fällen bleibt in der Regel der volle Versicherungsschutz erhalten. Eine weitere Möglichkeit wird in Form einer Laufzeitverlängerung angeboten. Hier sollte man beim Versicherer genauer nachfragen, ob der Versicherungsschutz für die beitragsfreie Zeit erhalten oder ausgesetzt wird.


Ist die Beitragslast beim Versicherten das zu behebende Problem, kann es auch hilfreich sein, die jährliche Anpassung der Beiträge, die im Fachjargon als Dynamik bezeichnet wird, vorübergehend auszusetzen oder die Überschussbeteiligungen nicht auf die am Ende zu erwartende Ablaufleistung gutschreiben zu lassen, sondern sie als Reduzierung der Beiträge verrechnen zu lassen. In vielen Fällen hilft es dem Versicherten auch schon, die Zahlungsweise des Beitrages umstellen zu lassen, um nicht zu Beginn des Jahres mit dem gesamten Jahresbeitrag belastet werden zu müssen. Eine Umstellung auf monatliche oder quartalsweise Zahlung macht sich bei der Höhe der zu zahlenden Gesamtbeiträge häufig mit drei bis fünf Prozent bemerkbar, die von den Versicherungen auf eine jährliche Zahlungsweise als Rabatt gewährt werden und in einem solchen Fall wegfallen würden.


Alternativ bietet sich auch die Beleihung an um Liquide zu werden

Wer kurzfristig flüssige Mittel benötigt, muss seine Lebensversicherung auch nicht auflösen oder verkaufen. Eine Lebensversicherung kann auch beliehen werden. Dabei wird ein Kreditvertrag mit der Versicherung abgeschlossen. Die maximale Höhe dieses Vertrages entspricht in der Regel dem jeweiligen Rückkaufswert der Kapital bildenden Lebensversicherung. In einigen Fällen ist auf diese Weise sogar eine Beleihung einer Rentenversicherung möglich. Das beste Beispiel dafür ist die vom Staat geförderte Riester Rente, die zur Schaffung von Wohneigentum verwendet oder zum Zweck eines Bau oder Kaufs einer selbst zu nutzenden Immobilie beliehen werden kann. Allerdings sollte man hier bedenken, dass die für ein so genanntes Policendarlehen erhobenen Zinsen in fast durchweg allen Fällen höher sind, als die Rendite, die man aus dem Versicherungsvertrag erwarten kann.


Eine weitere Möglichkeit, seine Lebensversicherung zu Geld zu machen ohne sie auflösen oder verkaufen zu müssen, stellen die Banken bei der Kreditvergabe zur Verfügung. Hier kann die Lebensversicherung genau wie die private Rentenversicherung, allerdings mit Ausnahme der geförderten Riester und Rürup Rentenversicherungen, zur Besicherung eines Kredites verwendet werden. Diese Form der Sicherheit nehmen die Banken übrigens besonders gern, weil sie sich im Falle eines Zahlungsausfalls durch Kündigung oder Verkauf schnell zu Geld machen lassen. Hier wird in der Regel eine Abtretungsvereinbarung in Höhe der Kreditsumme oder des jeweils zur Verfügung stehenden Rückkaufswertes zwischen der Bank und dem Kreditnehmer getroffen. Dieser Abtretungsvereinbarung muss der Versicherer allerdings zustimmen, damit sie rechtskräftig wird.


Rein wirtschaftlich betrachtet ist es auf jeden Fall günstiger, eine Kapital bildende Lebensversicherung zu verkaufen als sie zu kündigen. Das liegt einerseits an den Gebühren, die beim Abschluss einer solchen Versicherung anfallen und die über die Laufzeit hinweg Stück für Stück mit den Beiträgen verrechnet werden. Hinzu kommt hier das Risiko, das man vor allem bei fondsgebundenen Lebensversicherungen bei einer Kündigung durch den notwendigen zeitnahen Verkauf der Fondsanteile und Wertpapiere eingeht. Dazu muss man wissen, dass bei langfristigen Verträgen zu Beginn der Anteil der spekulativen Anlagen deutlich höher ist als zum Ende hin. Kündigt man zu einem ungünstigen Zeitpunkt, kann der Kurswert der Wertpapiere und Fondsanteile gerade niedrig sein und man erzielt eine deutlich schlechtere Rendite. Gegen Ende der Laufzeit werden immer höhere Anteile des Kapitals in sicheren und festverzinslichen Geldanlagen geparkt, um für die Versicherten eine höchstmögliche Rendite zu sichern. In der Fachsprache wird diese Vorgehensweise ablauforientiertes Anlagemanagement genannt. Diesen Vorteil verschenkt man bei einer vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung.



Ein weiterer beachtenswerter Aspekt ist die Steuerpflicht, der die Erträge aus einer gekündigten Lebensversicherung unterliegen. Man hat also in keinem Fall den vollen Rückkaufswert einer Lebensversicherung zur Verfügung, sondern muss ihn um die in Deutschland gültige Kapitalertragssteuer bereinigen. Im Gegensatz dazu ist der Verkauf einer Versicherung an eine Privatperson ein steuerfreier Vorgang.


Auch die Unterschiede in den zu erzielenden Erlösen sollte man in seine Überlegungen mit einbeziehen. Bei einem Verkauf einer Lebensversicherung liegen die Erlöse in den meisten Fällen zwischen fünfzehn und zwanzig Prozent höher als die Summen, die einem die Versicherung im Falle einer Kündigung auszahlen würde. Bei seriösen Anbietern werden einem darüber hinaus meistens mehrere Angebote unterbreitet, aus denen man auswählen kann. Bei einigen dieser Angebote besteht sogar die Chance, dass der Todesfallschutz als reiner Risikoschutz erhalten bleibt. Das wird in der Regel dann der Fall sein, wenn ein kleiner Teil des Beitrags als reiner Risikobeitrag und der größere Anteil des Beitrages zum Aufbau eines Vermögens verwendet wird. Andere Möglichkeiten sehen hier den Abzug des vom Käufer gezahlten Preises zuzüglich der von ihm erbrachten Beiträge vor.


Nun könnte die berechtigte Frage gestellt werden, was denn der Käufer vom Kauf einer Lebensversicherung hat. Er profitiert davon, dass der Ertragsanteil an einer Lebensversicherung zum Ende der Laufzeit steigt, weil die Abschlussgebühren meistens zu Beginn der Laufzeit verrechnet werden und die Überschussbeteiligungen bei vielen Verträgen ebenfalls erst zum Ende der Laufzeit komplett gutgeschrieben werden.


Eine Kündigung einer Lebensversicherung sollte also immer als Letzter der möglichen Auswege in Betracht gezogen werden. Hier hat der Bundesgerichtshof bereits 2005 die Weichen gestellt und den Versicherungen auf die Finger geklopft, die ihren Versicherten nur minimale Auszahlungen aus vorzeitig aufgelösten Lebensversicherungen gewährt haben. Das unter den Aktenzeichen IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03 archivierte Urteil verpflichtet die Versicherungsgesellschaften nämlich dazu, aus aufgelösten Verträgen zumindest einen Mindestrückkaufwert zu erstatten. In das Urteil wurden zuerst einmal nur die aus den Jahren 1994 bis 2001 stammenden Verträge einbezogen, doch es war richtungweisend und es ist davon auszugehen, dass diese höchstrichterliche Rechtssprechung künftig auch auf die aus anderen Zeiten stammenden Verträge über Lebensversicherungen angewendet wird.



 

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