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Riester Rente oder Basisrente

Welche ALtersvorsorge für wen?

Grundsätzlich sollte man immer eien Altersvorsorge vorziehen, die staatlich gefördert wird. Man hat also die Wahl zwischen Riester Rente und Rürup Rente.

Welche der beiden Altersvorsorge sich für welchen Personenkreis eignene lesen Sie nachfolgend.


Riester- oder Rürup Rente, welche ist für wen sinnvoll?

Riester –oder Rürup Rente?

Die Riester Rente bietet sich eher für gesetzlich versicherte Personen an. Zur Förderung stehen an:

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes
Auszubildende
Empfänger von Arbeitlosengel I und II und Krankengeld
Mütter< und Väter in der Erziehungszeit


Die Riester Rente sieht eine monatlich ausgezahlte lebenslange Leibrente vor. Mit dem Beginn der Rentenzahlung, die mit der Vollendung des 60 Lebensjahres beginnen kann, kann man auch eine einmalige Sofortzahlung in Höhe von 30% des angesammelten Kapitals in Anspruch nehmen.


Bei der Riester Rente muss mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen, der so genannte Kapitalerhalt.

Die Riester Rente erhält ihre Förderung durch Grund – und Kinderzulagen. Die Grundzulagen betragen ab dem Jahr 2008 je 185 Euro pro Altersvorsorgevertrag, dazu 300 Euro für jedes Neugeborene und als Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind 154 Euro pro Jahr. Die Zulagen müssen beantragt werden.

Während der Beitragsphase kann man steuerliche Vorteile im Sinne des Sonderausgabenabzugs in Anspruch nehmen, nach Beginn der Rentenzahlung ist man voll steuerpflichtig.


Die Rürup-Rente eignet sich wegen der Steuerersparnis für Selbständige oder Gutverdienende. Entscheidend ist hier das Alter und die Einkommensgrenze bei Abschluss der Altersvorsorge. Die Rürup Rente garantiert eine lebenslange Rente. Die Auszahlung erfolgt mit Vollendung des 60 Lebensjahres monatlich. Eine einmalige Kapitalabfindung ist nicht möglich. Bei Rürup Rente ist das Guthaben geschützt vor dem Fall der Insolvenz oder vor Harzt IV. Sie gilt als eine sichere Geldanlage mit Garantieverzinsung und Überschussbeteiligung. Die Ansprüche aus der Rürup Rente sind nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar. Die Höhe des monatlich einzuzahlenden Beitrages ist jederzeit änderbar.

Der Steuervorteil besteht darin, dass man pro Jahr bis 20.000 Euro als Sonderausgaben für Altersvorsorgeaufwendungen absetzen kann.


externe Links:
Renten Infos I Privatkredit
 
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