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Private Unfallversicherung: Ansprüche/Vorfälle frühzeitig melden

Invaliditätsansprüche anmelden – Wie lange habe ich Zeit dafür?


Wer eine Private Unfallversicherung abgeschlossen hat, möchte seine Ansprüche im Falle einer Invalidität auch gesichert sehen. Oftmals sind sich die Versicherten dann nicht klar darüber, wie lange Zeit zwischen einem Unfall und der Meldung einer Invalidität liegen darf.
Denn: Nicht immer sind die Folgen in ganzer Tragweite sofort oder binnen kurzer Zeit zu sehen. Nach und nach zeigt sich oft erst in der Behandlung eines Verletzten, in wie weit er teilweise oder ganz erwerbsunfähig sein und bleiben wird.


Wichtig ist dabei, die Versicherung so schnell wie möglich und auch so ausführlich wie möglich die Beeinträchtigung zu melden und dann auch binnen von 15 Monaten die Invaliditätsansprüche geltend zu machen, damit die Unfallversicherung dann auch zahlt. Darauf hat die Hamburg-Mannheimer Leben nun auch hingewiesen aufgrund eines aktuellen Urteils des Amtsgerichts München. Hierbei wurde im Falle eines Mannes beschieden, der bei einem Unfall einen Knöchelbruch erlitten hatte. Über diesen Bruch informierte er auch seine Unfallversicherung, es war jedoch nicht absehbar gewesen aufgrund der ärztlichen Prognosen, dass es sich bei um einen Schaden von Dauer handeln würde.


Nach einem Jahr jedoch stellte sich heraus, dass der Unfallschaden den Versicherten dauerhaft beeinträchtigen würde. Dies jedoch meldete er seinem Versicherungsunternehmen nicht umgehend, sondern ließ ein weiteres Jahr verstreichen, bis er sich an seine Unfallversicherung wendete mit seinen Invaliditätsansprüchen. Die Versicherung lehnte aufgrund des langen Zeitraums eine Zahlung ab. Die Richter vom Amtsgericht München gab der Ablehnung dann auch Recht, da das erste eingereichte Schadensformular, in dem keine entsprechende Prognose für die dauerhafte Beeinträchtigung des Versicherten vorhanden gewesen war, nicht als Schadensmeldung ausgereicht hätte.


Deshalb unser Rat: Egal, um welche Versicherung es sich handelt, Versicherungsschäden sind möglichst schnell zu melden. Folgeschäden wie bleibende Beeinträchtigungen sollten gemeldet werden, sobald sie ermittelt werden. Ein Abwarten und Hinauszögern der Meldung könnte sonst zu einem Verlust der Ansprüche an die Versicherung führen, wie gut an dem angeführten Fall zu sehen ist.


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