Verfassungsbeschwerde gegen Basistarif in der privaten Krankenversicherung vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen
Es ist eine wichtige Entscheidung, welche das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in diesen Tagen getroffen hat. Die Verfassungsbeschwerde einiger Privatversicherer sowie dreier in einer PKV Versicherten wurde vom obersten deutschen Gericht abgewiesen. Geklagt hatten die Victoria, die Allianz, die Debeka , die Axa Versicherung, sowie die Süddeutsche Krankenversicherung, und zogen damit für alle anderen Privaten Krankenversicherungen in einen Kampf, der nun, ohne Gewinn, verloren ging.
Warum wurden die Beschwerden der Gegner des Basistarifs, zu dem weiter unten einige Erklärungen folgen, aber eigentlich nun vom BVG abgewiesen?
„Die überprüften Vorschriften verletzen die Beschwerdeführer nicht in Grundrechten, insbesondere nicht in ihrer Berufs- und Vereinigungsfreiheit. Die dem Gesetz zugrunde liegenden Prognosen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; den Gesetzgeber trifft jedoch eine Beobachtungspflicht.“, sagte das oberste Gericht unseres Landes selbst dazu. Denn genau deswegen hatten die fünf verschiedenen Privaten Krankenversicherungen Klage eingereicht – weil sie ihre berufkliche Existenz und auch ihre berufliche Freiheit durch den Basistarif bedroht sehen.
Das Bundesgesundheitsministerium, das wegen der Gesundheitsreform 2007 und der Einführung des Basistarifs für alle Krankenversicherten zum Beginn dieses Jahres, dem 1.Januar 2009, viel Kritik hatte einstecken müssen, kann nun fast auf der ganzen Linie einen Erfolg verbuchen. Die wurde sowohl von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt kommentiert, die nach dem Bekanntwerden des Abweisung der Verfassungsbeschwerden gleich voller Freude mitteilen durfte:
"Die Bundesregierung hat immer betont, dass die mit der Gesundheitsreform eingeführten Regelungen verfassungsgemäß sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dies heute bestätigt. Für mich ist vor allem die abschließende Klärung von Bedeutung, dass auch die private Krankenversicherung soziale Verantwortung übernehmen muss, damit jeder und jede in Deutschland über einen Krankenversicherungsschutz verfügen kann, und auch Ältere vor Überforderung durch überhöhte Prämien geschützt werden können. Über die Versicherungspflicht und den Basistarif wird dies auch für den Bereich der privaten Krankenversicherung umgesetzt. Zu einer wirtschaftlich tragfähigen Gesundheitsversorgung im Bereich der PKV wird auch die nun bestätigte Einführung von mehr Wettbewerb beitragen, weil es erstmals auch für privat Versicherte realistische Möglichkeiten gibt, den Versicherer zu wechseln. Ich hoffe, das Urteil trägt dazu bei, dass die private Krankenversicherung die beschlossenen Neuregelungen im Sinne des Gesetzgebers umsetzt und bei künftigen Gesundheitsreformen konstruktiv mitarbeitet."
Durch das Urteil besteht nämlich nur vor allem eines: eine endgültige Rechtssicherheit für die ganzen neuen Regelungen, die durch die Gesundheitsreform auf die Privaten Krankenversicherungen zugekommen sind – und gegen die sie sich, nun ja bekanntermaßen erfolglos, gewehrt haben. Gerade in Sachen Basistarif und bei den Altersrückstellungen und ihrer Übertragbarkeit beim Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung kommen nun maßgebliche Änderungen auf die PKV zu.
Doch was bedeutet das eigentlich – Basistarif für die private Krankenversicherung?
Der Basistarif, der aufgrund des Gesundheitsfonds zum 1. Januar dieses Jahres eingeführt wurde, legt fest, dass die Gesetzlichen Krankenkassen wie auch die Privaten Krankenversicherungen einen Grundtarif anbieten müssen, und dafür einen bestimmten Leistungskatalog garantierten müssen. Bei den GKV gibt es einen solchen Leistungskatalog längst, doch waren die Tarife einander nicht angeglichen, was jedoch seit Jahresbeginn 2009 der Fall ist.
Die Privaten Krankenversicherungen wollten hier jedoch nicht mitziehen, da der Basistarif zum einen bedeutet, dass es einen Höchstbetrag gibt, der von Versicherten als Krankenkassenbeitrag verlangt werden kann, außerdem darf es keine weitere Benachteiligung mehr geben beim Wechsel eines Versicherten wegen früher nicht übertragener Alterungsrückstellungen.
Zugleich bedeutet der Basistarif jedoch auf, dass zum Beginn dieses Jahres eine Versicherungspflicht für alle Bürger besteht. Gerade viele Selbständige und Freiberufler haben sich bis dato einer Versicherung entzogen, aufgrund finanzieller Bedenken und da sie sich nur freiwillig versicheren konnten, dies jedoch keine Pflicht war. Dies hat sich nun jedoch geändert. Seit 1. Januar 2009 besteht eine Versicherungspflicht für alle. Übrigens ist zu erwarten, dass in mittelfristiger Zukunft eine ebensolche Pflichtversicherung für die Gesetzliche Rentenversicherung kommt. Das heißt, es könnte gut möglich sein, dass der Tag kommt, an dem die Bundesregierung, welche es auch immer dann sein mag, sich dazu entscheidet, eine Pflicht zur Altersvorsorge für alle ein zu führen. Dies könnte dann entweder die freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung sein oder ein Vertrag über eine Private Altersvorsorge, die bestimmten Regelungen unterworfen ist, wie zum Beispiel die staatliche geförderte Riester Rente oder die steuerbegünstigte Rürup Rente.
Was bedeutet der Basistarif für die Versicherten?
Der Basistarif der Krankenversicherungen, der zum 1. Januar 2009 eingeführt wurde, bedeutet zweierlei für die Versicherten in unserem Lande. Auf der einen Seite besteht seit der Einführung des Gesundheitsfonds, dessen Bestandteil der Basistarif ist, eine Versicherungspflicht für alle, das heißt, jeder muss sich versichern, sei es nun in einer der Gesetzlichen Krankenkassen oder in einer der Privaten Krankenversicherungen.
Das Gesundheitsministerium hat hier inzwischen auch klare Angaben gemacht für die Fälle, in denen sich jemand nicht versichern möchte trotz der Versicherungspflicht. Für die Pflichtversicherten, wie sie es bereits vor Beginn dieses Jahres waren, also die Angestellten und Arbeiter, die direkt von ihrem Bruttolohn die Beiträge für die Gesetzliche Sozialversicherungen und damit auch für die Gesetzliche Krankenkasse bezahlen, ändert sich dadurch nichts. Für alle anderen heißt es nun: Ich muss mich versichern, sonst wird es teuer.
Denn:
„Mit der Einführung der Versicherungspflicht seit dem 1. Januar 2009 muss sich jede/r versichern. Wer dies nicht tut, muss bei verspätetem Vertragsabschluss Prämienzuschläge zah-len: Für Februar bis Mai dieses Jahres jeweils den vollen Monatsbeitrag, also maximal rund 570 Euro pro Monat, ab Juni 2009 für jeden weiteren Monat ein Sechstel des entsprechenden Beitrags. Sie sollten also auf jeden Fall einen Vertrag abschließen, falls Sie dies nicht schon getan haben.“ (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)
Auf der anderen Seite bedeutet dies, dass jeder Versicherte einer PKV in den Basistarif wechseln kann, und damit gerade mit vorgeschrittenem Alter nicht höhere Beiträge zahlen muss, wie es bisher bei den Privaten Krankenversicherungen der Fall war. Bei diesem Wechsel, auch zu einer anderen Krankenkasse, können dann auch, was bisher nicht möglich war, die Alterungsrückstellungen mitgenommen worden, was bisher auch nicht möglich war und was den Verlust von zum Teil viel Geld für den Versicherten bedeutet. Diese Alterungsrückstellungen können nun auch bei einem Versicherungswechsel mitgenommen werden, bei einem Wechsel in einen Basistarif jedoch nur in Höhe des Basistarifs. Gerade dies wird von Verbraucherschützern sehr bemängelt, die sich für eine Bürgerversicherung für alle ausgesprochen hatten und einer privaten Zusatzvorsorge bei den Privaten Krankenversicherungen. Damit wäre vor allem eine grundlegende Behandlung jedes Versicherten gewährleistet worden, auf die dann die Privaten Krankenversicherungen hätten aufbauen können.
Was bedeutet der Basistarif für die Privaten Krankenversicherungen?
Für die PKV bedeutet der Basistarif vor allem zweierlei. Auf der einen Seite müssen sie nun jeden, der sich bei ihnen versichern möchte, auch versichern. Dies war vorher nicht der Fall, so dass die Privaten Krankenversicherungen viele Versicherte erst gar nicht aufgenommen haben, die krank waren oder älteren Jahrgangs, oder eben nur mit einem hohen Aufschlag zum Versicherungsbeitrag. Dies ist nun nicht mehr möglich. Die PKV müssen nun jeden, der es will, in ihre Krankenversicherung aufnehmen und ihm zumindest den Basistarif gewähren, der einen bestimmten Leistungskatalog enthält, welcher auch bei den Gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben und damit gleich ist.
Dies ist das Prinzip der Gleichbehandlung, und dies ist auch einer der Gründe, wieso die Verfassungsklage gegen den Basistarif vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurde. Hier gilt zwar die Berufsfreiheit der Privaten Krankenversicherungen, diese wird jedoch als geringer bewertet, verständlicherweise, als die Vorteile, die dadurch für die Allgemeinheit entstehen.
Auf der anderen Seite können die Versicherten nun bei einem Wechsel ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen. Diese waren vor der Einführung des Gesundheitsfonds zu Beginn dieses Jahres verfallen bei einem Wechsel, weshalb viele Versicherte lieber in ihrer Privaten Krankenversicherung blieben, selbst wenn diese aufgrund von Alter und / oder Krankheit die Tarife des betroffenen Versicherten nach oben geschraubt haben.
Werden die Streitigkeiten um den Basistarif nun enden?
Das Thema Basistarif in der PKV wird weiter ein empfindliches Thema bleiben und noch für viel Diskussionen sorgen, das ist absehbar. Von Seiten des Bundesverfassungsgerichtes wurde auch der Gesetzgeber dazu „verdammt“, ein Auge darauf zu haben, dass die Berufsfreiheit der Privaten Krankenversicherungen auch trotz der Einführung des Basistarifs weiterhin gewährleistet ist. Die Sache ist also nur zu 90 Prozent ausgestanden. Die Streitereien werden nun eben außerhalb der Gerichte ausgetragen. Und auch im Wahlkampf wird das Thema Bürgerversicherung, das bereits oben erwähnt wurde, wohl ein wichtiges Thema sein, davon ist auszugehen.
Das vollständige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes kann übrigens hier nachgelesen werden.
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