Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit - Was staatlich abgesichert ist
Das Risiko berufs- oder erwerbsunfähig zu werden, erhöht sich mit steigendem Lebensalter beträchtlich. Auch konnte in der Vergangenheit statistisch nachgewiesen werden, dass bestimmte Berufsgruppen davon besonders betroffen sind. Die höchsten Quoten der Berufsunfähigkeit sind vor allem im handwerklichen Bereich zu beobachten. Das ist auch logisch, denn dort können schon kleinere körperliche Einschränkungen dazu führen, dass man weder seinen eigentlichen noch einen ähnlichen Beruf ausüben kann.
Rente wegen Berufsunfähigkeit
Das Sozialgesetzbuch kennt zwei Varianten der Einschränkung bei der Teilnehme am Erwerbsleben. Die niedrigere Stufe der Einschränkungen ist die Berufsunfähigkeit. Diese definiert sich dadurch, dass man seinem zuletzt ausgeübten bzw. erlernten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Hier hat der Gesetzgeber mit den letzten Rentenreformen die Zugangsvoraussetzungen dramatisch beschränkt. Zuerst einmal muss man vor dem 2. Januar 1961 geboren sein, um überhaupt noch eine Rente wegen Berufsunfähigkeit von der staatlichen Rentenversicherung bekommen zu können.
Eine Antragstellung lohnt sich nur für denjenigen, der nicht mehr in der Lage ist, sechs Stunden pro Tag in seinem eigentlichen oder einem vergleichbaren Beruf arbeiten zu können. Darüber hinaus müssen so genannte Anwartschaften erfüllt sein. Das bedeutet, dass man innerhalb von fünf Jahren vor der Antragstellung insgesamt mindestens zwei Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet haben muss. Zu diesen Beitragszeiten werden auch der gesetzlichen Wehrpflicht sowie Zeiten der Kindererziehung gerechnet.
Eine Ausnahme zu dieser Anwartschaft hat die Sozialgesetzgebung für den Fall geschaffen, dass die Berufsunfähigkeit ursächlich auf die ausgeübte Arbeit selbst zurückzuführen ist. Das kann eine Schädigung durch einen Arbeitsunfall oder ein unabwendbares Ereignis während des Wehr- oder Zivildienstes sein. Dann gilt die Anwartschaft bereits als erfüllt, wenn ein einiger Monatsbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet worden ist.
Renten wegen Erwerbsminderung
Wer ab dem 2. Januar 1961 geboren ist, hat lediglich einen eingeschränkten Anspruch auf einen Ausgleich durch eine Rente, der in Form einer Rente wegen Erwerbsminderung beantragt werden kann. Die Erwerbsminderung gliedert sich in drei Stufen. Eine volle Erwerbsminderungsrente kann zuerkannt bekommen, wer nicht einmal mehr in der Lage ist, drei Stunden am Stück pro Tag arbeiten zu können. Als Ausnahme gelten hier die Fälle, die eine halbe Erwerbsminderungsrente bekommen, aber trotz intensiver nachweisbarer Bemühungen keinen Teilzeitarbeitsplatz finden.
Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente hat, wer noch in der Lage ist, pro Tag ein Arbeitspensum zwischen drei und sechs Stunden bewältigen zu können. Derjenige, dessen körperliche Konstitution es noch zulässt, sechs Stunden am Tag arbeiten zu können, wird von der Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung komplett ausgeschlossen.
Auch bei der Rente wegen Erwerbsminderung müssen die so genannten Anwartschaften erfüllt sein. Bei der Erwerbsminderung werden ebenso wie bei der Berufsunfähigkeit die letzten fünf Jahre vor Antragstellung herangezogen. In diesen fünf Jahren müssen Beiträge für mindestens drei Jahre anrechenbar sein. Zu den berücksichtungsfähigen Zeiten gehören neben den Monaten mit vollen Pflichtbeiträgen auch Zeiten des Wehr- und Zivildienstes sowie anrechenbare Zeiten der Kindererziehung. Eine Ausnahme wurde geschaffen für diejenigen, die binnen sechs Jahre nach dem Abschluss einer Ausbildung in der Stufe eins erwerbsunfähig werden. Hier werden die letzten beiden Jahre vor Antragstellung hergenommen und es wird geprüft, ob mindestens für ein Jahr Beiträge gezahlt worden sind. Eine zweite Ausnahme wurde hier ebenfalls für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten geschaffen, bei denen ebenfalls wie bei der Berufsunfähigkeit ein einziger Monat der Beitragszahlung als erfolgreiche Anwartschaft ausreicht.
Die Höhe der gezahlten Rente wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung errechnet sich aus den persönlich erworbenen Rentenentgeltpunkten. Je länger man gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, desto höher sind die Zahl der Rentenentgeltpunkte und damit auch die Höhe der gezahlten Rente. Vor allem bei jüngeren Menschen entsteht hier eine ziemlich große Versorgungslücke, weil der Anteil des ausfallenden Einkommens nicht komplett durch die empfangene Rente ausgeglichen werden kann. Diese Lücke kann man mit einer privaten Zusatzversorgung schließen.
Die private Zusatzversorgung kann in Form einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz auch als BUZ bezeichnet, erfolgen. Je jünger man hier einsteigt, desto günstigere Beiträge bekommt man bei vernünftigen Absicherungen angeboten. Die Beiträge für die private Absicherung der Berufsunfähigkeit sind immer risikoabhängig. Das merkt man einerseits daran, dass es bei den Beiträgen Unterschiede zwischen den Geschlechtern und bei einigen Gesellschaften auch zwischen den verschiedenen Berufsgruppen gibt.
Die BUZ ist vom Grundsatz her eine reine Risikoversicherung, bei der die Beiträge weg sind, wenn man sie nicht in Anspruch nimmt. Moderne Verträge werden mit einer klassischen Rentenversicherung gekoppelt, auf die ein Teil der Beiträge übertragen wird, wenn es während der Laufzeit der BUZ zu keinem Schadensfall gekommen ist. Damit kann man die Risikoabsicherung gleich mit der Altersvorsorge koppeln. Wer einen solchen Vertrag abschließen möchte, sollte einen neugierigen Blick ins Kleingedruckte werfen, ob dort eine Klausel enthalten ist, bei der von einem Verweis auf andere Berufe die Rede ist. Dieser Verweis würde nämlich dazu führen, dass die Berufsunfähigkeitsrente nur so lange gezahlt wird, bis man einen Beruf erlernt hat, dessen Ausübung der körperliche Zustand noch zulässt.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung ist unumgänglich
Wer über die Absicherung seines Erwerbseinkommens nachdenkt und glaubt, auf eine private Versicherung verzichten zu können, der kann wirtschaftlich sehr schnell am Abgrund stehen, denn gegen eine Krankheit oder einen Unfall ist niemand gefeit. Besonders Familien mit Kindern sollten sehr früh über eine solche Absicherung nachdenken, um sich möglichst günstige Beiträge zu sichern. Hinzu kommt, dass die BUZ häufig auch günstig als Kombivertrag mit einer Risikolebensversicherung oder einer Kapital bildenden Lebensversicherung kombiniert angeboten wird. Zusätzlich sollte man darauf achten, dass der private Rentenvertrag beitragsfrei gestellt wird, wenn man komplett erwerbsunfähig werden sollte.
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