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Versicherungen führen Bonitätsprüfungen durch |
Versicherungen verschärfen Zugangsvoraussetzungen
Haben Sie es schon einmal erlebt, dass eine Versicherung Sie auf Grund Ihrer wirtschaftlich schwierigen Situation als Kunden ablehnt? Nein? – Dann seien Sie froh, denn inzwischen zeigen sich genau solche Tendenzen.
Aufmerksam wurde die Öffentlichkeit, als eine bekannte Wirtschaftssendung des südwestdeutschen Rundfunks eine Frau vorstellte, die von einer Versicherung als Kundin nach einer negativen Schufa Auskunft abgelehnt worden war. Dabei war die Auskunft sogar über einen Drittanbieter eingeholt worden.
Daraus ergeben sich zwei Überlegungen. Wie kann ein Dienstleister an die Schufa Daten kommen, ohne die derzeit gültigen Datenschutzbestimmungen zu verletzen? Wird jetzt jedem der oft dringend notwendige Versicherungsschutz verweigert, der einen Negativeintrag in der Schufa stehen hat?
Der Weg, den die Versicherungen damit eingeschlagen haben ist sowohl rechtlich bedenklich als auch moralisch verwerflich. Eigentlich ist die Möglichkeit der Schufa Auskunft dazu gedacht, den Unternehmen eine gewisse Sicherheit zu verschaffen, die mit dem Verleihen von Geld oder der Lieferung teurer Waren ein hohes Verlustrisiko bei einem Zahlungsausfall eingehen. Das trifft bei den Versicherungen definitiv nicht zu, denn sie müssen nur dann leisten, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Und selbst dann können sie die Leistung auf Grund nicht gezahlter Beiträge verweigern. Damit gehen sie keinerlei wirtschaftliches Risiko ein. Außerdem steht ihnen bei Nichtzahlung ein außerordentliches einseitiges Kündigungsrecht zu. Wozu also diese Praktiken?
Aus moralischer Sicht ist diese Praxis schon gleich gar nicht nachvollziehbar, denn ausgerechnet die Schwächsten der Gesellschaft werden von der Möglichkeit ausgegrenzt, sich gegen Schadensfälle durch eine Versicherung abzusichern. Wenn einem Empfänger von Sozialgeld die Wohnung ausbrennt, ist er aus eigener Kraft nicht in der Lage, sich neuen Hausrat zu beschaffen, sondern die Arbeitsgemeinschaften müssen einspringen. Das Schadensrisiko wird also auf den Steuerzahler umgelagert, der mit seinen Abgaben für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen muss.
Ironischerweise begründen die Versicherungen ihr Vorgehen mit anfallenden Mahngebühren. Sie sollten doch lieber auf dem Teppich bleiben. Den Ausdruck, die Adressierung und das Eintüten der Mahnungen übernimmt Kollege Computer, der automatisiert die Beitragskonten fast ohne menschliches Zutun verwaltet. Und der Versand eines Briefes ist in Deutschland bei einigen Anbietern schon ab 45 Cent möglich. Selbst wenn man ganz weit hoch rechnet, kostet die Versicherung eine Mahnung maximal einen Euro. Selbst ein Mahnbescheid per Gericht kommt bei den oftmals äußerst geringen Beträgen in den seltensten Fällen über zwanzig Euro hinaus und die dafür anfallenden Gebühren werden ohnehin dem Schuldner in Rechnung gestellt. Zieht man noch das Sonderkündigungsrecht des Versicherers in Betracht und lässt den gerichtlichen Mahnbescheid außen vor, riskiert die Versicherung gerade einmal drei Euro Aufwand. Die Einholung einer Schufa Auskunft dürfte sie deutlich teurer kommen.
Es ist also zu befürchten, dass diese Praxis lediglich dazu dient, sich Einblick in die Vermögenslage der Kunden zu verschaffen. Kritiker äußern bereits die Vermutung, dass es letztlich nur darum geht, sich durch diese Einblicke einen Überblick zu verschaffen, welcher Kunde denn zur bevorzugten und geeigneten Zielgruppe für die seitens der Versicherungen gewinnträchtigen Produkte gehört.
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