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Urteil Unfallversicherung: Unwahre Aussagen führen zum Verlust des Versicherungsschutzes

Unfallversicherung: Nicht wahrheitsgemäße Aussagen zum Alkoholkonsum sorgen für Verlust des Versicherungsschutzes

Wer nicht wahrheitsgemäße Aussagen auf dem Schadensprotokoll macht - vor allem zum Alkoholkonsum -, läuft Gefahr, den Versicherungsschutz der Unfallversicherung zu verlieren. Dies wird nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Dortmund deutlich (Az.: 2 O 263/10). Gegenstand der Verhandlung war ein Versicherter, welcher sich sehr schwer verletzte, als er betrunken auf seinem Hof ausgerutscht war. Als der Notarzt eintraf, ging dieser von einer bestehenden Alkoholvergiftung aus. Zeugen berichteten hingegen, dass der Versicherte lediglich ausgerutscht und dann hingefallen sei.


Fehlende Angaben zum Alkoholkonsum auf Schadensformular kommen Falschaussage gleich


Der Versicherte konnte seine Ansprüche
bei der Unfallversicherung nicht durchsetzen, da seine Angaben im Schadensformular äußerst vage waren. Dies lag vor allem darin, dass die Angaben zum Alkoholkonsum fehlten. Allem Anschein nach verschwieg der Mann wissentlich, dass er Alkohol getrunken hatte, damit es bei der Schadensregulierung zu keinem Problem kommt. Das Gericht wertete dieses Vorgehen als arglistig. Die Richter entschieden, dass das Verhalten des Versicherten einer Falschaussage gleichkommt. Demnach ist das Versicherungsunternehmen nicht dazu verpflichtet, für den Unfall und die damit einhergehenden finanziellen Aufwendungen einzuspringen.


Wahrheitsgemäße Angaben auf Schadensformular können Ärger mit Versicherungsunternehmen verhindern


Dieser konkrete Fall sollte von allen, die eine Unfallversicherung besitzen, zum Anlass genommen werden, stets wahrheitsgemäße Angaben auf dem Schadensformular zu machen. Versicherte, welche nach einem Unfall die Leistung ihrer Unfallversicherung in Anspruch nehmen möchten, müssen alle Versicherungsfragen umfassend sowie wahrheitsgemäß beantworten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Unfallopfer zum Zeitpunkt des Unfalls betrunken war. Wer hier nicht wahrheitsgemäß antwortet, muss damit rechnen, seinen Versicherungsschutz zu verlieren.


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