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Streitigkeiten mit Versicherungen häufen sich

Wollen sich Versicherungen vor den Zahlungen drücken?

Glaubt man den Versicherten, ist das so. Fragt man die Ombudsmänner, wie die außergerichtlichen Schlichter in Versicherungsfragen genannt werden, offenbart sich ein anderes Bild. Günter Hirsch, das deutsche Oberhaupt dieser Schlichter verweist allerdings auch darauf, dass gerade im Bereich der Kulanzentscheidungen eine zunehmende Härte der Versicherungsgesellschaften zu beobachten ist.

Doch seien wir einmal ehrlich. Jeder von uns kennt doch zumindest jemanden, der die über längere Zeit recht große Kulanz der Versicherungen im Bereich der Kleinschäden schon einmal ausgenutzt hat, ohne dass der Schadensfall so eindeutig zuzuordnen gewesen wäre. Unter Kleinschäden fallen alle diejenigen Regulierungen, die die 1000 Euro Grenze nicht überschreiten. Sie dürfen oft sogar von den für die jeweilige Versicherung tätigen angestellten Maklern eigenständig reguliert werden.


Daraus ergeben sich wirtschaftliche Belastungen für die Versicherungsgesellschaften, die letztendlich zu Lasten aller Versicherten gehen. Denn die Anzahl und Höhe der regulierten Schäden wirkt sich immer auf die für die jeweilige Versicherungsart zu erhebenden Beiträge aus. In dieser Hinsicht haben die Versicherungsgesellschaften auch eine Schutzfunktion für alle bei ihnen versicherten Kunden. Man stelle sich zum besseren Verständnis einmal folgende Situation vor: Max Mustermann meldet seiner Versicherung regelmäßig Schadensfälle, die eigentlich keine sind und die dennoch im Rahmen der Kulanz reguliert werden. Sein Nachbar Otto Normalverbraucher gehört zu denjenigen, die regelmäßig ihre Beiträge zahlen und bei denen nichts passiert, was die Versicherung regulieren müsste. Trotzdem wird auch sein Beitrag mit erhöht. Max kann sich also auch auf Kosten von Otto ungerechtfertigt bereichern.


Es ist klar, dass die Versicherungen genau das unterbinden müssen. Eine der aus dieser Verpflichtung resultierenden Folgen ist eine genauere Prüfung der gemeldeten Schadensfälle und deutlich mehr Misstrauen bei der Regulierung. Derzeit kommt hinzu, dass die Versicherungsgesellschaften zusätzlich durch die Folgen der Finanzkrise wirtschaftlich belastet sind und noch mehr als sonst schauen müssen, wo ihre über Beiträge eingenommenen Gelder hin fließen. Deshalb kommt es auch immer wieder einmal vor, dass bei grenzwertigen Schadensfällen nicht zu Gunsten des Versicherten entschieden wird. Sollte er sich deshalb ungerecht behandelt fühlen, hat er immer noch die Möglichkeit, sich an einen Ombudsmann zu wenden. Deren Adressen findet man im Internet oder kann sie sich von den Verbraucherschutzverbänden geben lassen.


Ombudsmannseite im Internet:
http://www.versicherungsombudsmann.de


 
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