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Nicht nur die aktuell ausgeübte Tätigkeit ist entscheidend bei privater Berufsunfähigkeitsrente |
Berufsunfähigkeit: Nicht nur aktueller Job entscheidet über Bewilligung
Aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund geht hervor, dass bei der Beurteilung einer Berufsunfähigkeit nicht nur der aktuelle Job entscheidend ist. Vor allem die Tatsache, inwieweit der Betroffene noch in einem anderen Arbeitsverhältnis, welches er beispielsweise früher ausgeübt hat, eingesetzt werden kann, entscheidet, wann die Berufsunfähigkeit anerkannt wird und wann nicht.
Im aktuellen Fall geriet ein Mann wegen eines Berufswechsels mit seiner Versicherung in Streit. Hintergrund des Ganzen ist, dass der Versicherte nach einem Jobwechsel direkt am ersten Arbeitstag auf dem Weg zu einem Kunden verunglückt ist und demnach berufsunfähig wurde. Als Folge dieses Unglücks konnte der Mann seinen neuen Job nicht mehr körperlich ausüben und beantragte bei seiner Versicherung die Berufsunfähigkeit.
Entscheidend für das Urteil des Landgerichts Dortmund war aber, dass der Mann vor seinem Jobwechsel auch keine körperliche Tätigkeit ausübte, sondern einer kaufmännischen Beschäftigung nachgegangen war. Was die Beurteilung der Versicherungsagentur im Hinblick auf die Beurteilung der Berufsunfähigkeit anbelangt, so darf das Versicherungsunternehmen auch die zuvor ausgeübte kaufmännische Tätigkeit in die Überlegungen einbeziehen. Da der Mann diese kaufmännische Tätigkeit weiter ausüben konnte, wurde seine Berufsunfähigkeit nicht anerkannt.
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