Gesetz für Steuerentlastungen verabschiedet
In letzter Zeit kam es zu zahlreichen neuen Gesetzesentwürfen, die vor allem Unternehmen in Zeiten der Wirtschaftskrise entlasten sollen. Doch jetzt gibt es auch ein neues Gesetz, das zum Wohle der Verbraucher verabschiedet wird. Die Koalition ist sich einig, dass ab 2010 nicht nur die Beiträge für die Krankenkasse steuerlich abgesetzt werden können, sondern auch noch weitere Versicherungen bis zu einem Betrag von 400 Euro im Jahr.
Bürgerentlastungsgesetz auf dem Vormarsch
Das so genannte Bürgerentlastungsgesetz soll die Steuerzahler um etwa neun Milliarden Euro im Jahr entlasten. Doch es dauerte seine Zeit, bis man sich über diese Regelung einig war. Denn das Finanzministerium machte den Vorschlag, von den Steuerzahlern auch eine Gegenleistung zu verlangen. So sollten die Verbraucher beispielsweise Abstriche bei der Absetzbarkeit von anderen Versicherungsbeiträgen machen, wie zum Beispiel bei der Kfz-Haftpflicht Versicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Doch die Koalition ist sich einig, dass man von dieser Regelung absehen wird. Geplant ist, dass die Steuerzahler ab 2010 entlastet werden. Steuerpflichtige, welche ihre Krankenversicherung selbst bezahlen müssen, bekommen die Möglichkeit, in ihrer Steuererklärung die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Betrag von 2800 Euro und nicht mehr bis zu einem Betrag von bisher 2400 Euro anzurechnen.
Alle anderen Steuerzahler, die die Kosten für ihre Krankenversicherung nicht selbst tragen müssen, können ebenfalls vom neuen Gesetz profitieren. Denn für sie wird die Grenze von 1500 auf 1900 Euro angehoben. Aber auch dann, wenn die Ausgaben für die Basis-Krankenversicherung und die Pflegeversicherung höher ausfallen, kann man diese Beträge steuerlich absetzen.
Vorteile für Geringverdiener
Hauptsächlich Geringverdiener werden dadurch steuerlich stärker entlastet. Da sie die Steuerfreibeträge im Bereich der Kranken und Pflegeversicherung meistens nicht ausnutzen, haben sie die Möglichkeit, ihren Freibetrag für andere Versicherungen zu nutzen. Ein lediger Arbeitnehmer, der einen Bruttolohn von 17 000 Euro im Jahr hat, muss etwa 1498 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Hierfür schöpft er den Freibetrag von 1900 Euro ab 2010 nicht voll aus. Dadurch bekommt er die Möglichkeit, weitere Versicherungsbeiträge bis zu einer Höhe von 402 Euro steuerlich abzusetzen. Wer mehr verdient und einen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von 3500 Euro bezahlen muss, profitiert nicht von der neuen Regelung, denn er kann keine weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen.
Steuerliche Vorteile für Unternehmen
Durch das neue Gesetz möchte man aber nicht nur die Verbraucher entlasten, sondern auch Unternehmen eine Steuererleichterung schaffen. So soll es beispielsweise eine Korrektur bei der Zinsschranke im Volumen von 60 Millionen Euro geben. Geplant sind außerdem Erweiterungen bei den Verlustvorträgen für Unternehmen, in einer Höhe von 595 Millionen Euro im Jahr. Allerdings werden diese Maßnahmen nur für das Jahr 2009 und 2010 durchgeführt.
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