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In Afganistan Gefallene erhalten keine Zahlungen aus Lebensversicherung |
Nun zahlt das Bundesverteidigungsministerium die 25000 Euro an Familie Motz.
Nachdem die Lebensversicherung die Auszahlung an die Familie Motz weiterhin verweigert, springt nun der Staat mit 25000 Euro ein.
Die Familie Motz hat ihren Sohn Sergej, welcher in einem Afghanistaneinsatz als Soldat war verloren. Nicht dass der Verlust des Sohnes schon schwer genug wäre für die Familie, macht die Lebensversicherung es den Hinterbliebenen durch ihre Nichtauszahlung der Versicherungssumme noch schwerer. Obwohl die Familie Motz sämtliche Unterlagen an die Versicherung sandte, möchte die Lebensversicherung wegen einem fehlendem Kreuzes im Antrag die Versicherungssumme nicht auszahlen. Seitens der Versicherung bekam Familie Motz hierzu die Erklärung, dass ihr Sohn damals im Versicherungsschein hätte ankreuzen müssen, das er weltweit im Krieg eingesetzt wird.
Nun bekommt die Familie vom Bundesverteidigungsministerium die 25000 Euro erstattet. Bisher ist der Bund schon für insgesamt 21 gefallene Soldaten mit Geld eingesprungen, da die Versicherungen die Zahlungen wegen der Kriegsklausel verweigerten. Seit 1999 ist der Staat mit etwa 560 000 Euro eingesprungen.
Die Kriegsklausel besagt, dass die Leistungen eingeschränkt werden können, wenn sich der Versicherungsnehmer an mittelbaren oder unmittelbaren kriegerischen Ereignissen an Seite der Unruhestifter teilnahm. In diesem Fall würde die Versicherung nur den Rückkaufswert den Hinterbliebenen erstatten. Versicherungsnehmer, die bei kriegerischen Ereignissen außerhalb Deutschland um Leben kommen, für die zahlt die Versicherung die volle Versicherungssumme an die Familie aus. Sofern der Versicherungsnehmer nicht aktiv an den kriegerischen Ereignissen beteiligt war.
Das Verteidigungsministerium möchte nun prüfen, ob es für Soldaten zukünftig weitere Absicherungen geben kann. Zudem soll mit den Versicherungen gesprochen werden, damit derartige Fälle in Zukunft nicht mehr vorkommen. Inwieweit dieses Gespräch erfolgsversprechend ist, bleibt abzuwarten. Genauso muss geklärt werden ob Hinterbliebenen von gefallenen Soldaten auch Geld vom Bund zu steht, wenn der gefallene Soldat keine Lebensversicherung abgeschlossen hatte.
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