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Fristen bei privaten Unfallversicherungen

Meldefristen bei Unfallversicherung beachten

Immer wieder gibt es Diskussionen darüber, in welchem Zeitrahmen der Versicherung eine aus einem Unfall herrührende Invalidität gemeldet werden muss. Die eine Versicherung nimmt die Prüfung erst dann vor, wenn medizinische oder physiotherapeutische Maßnahmen keine Besserung mehr versprechen und andere Gesellschaften führen zeitnah nach dem Unfall mehrere Begutachtungen durch. Das Amtsgericht München setzte diesem Wirrwarr jetzt ein Ende.


Unter Aktenzeichen 163 C 22609/08 wurde jetzt entschieden, dass der Versicherte sich auf jeden Fall an die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu halten hat und die Invalidität binnen fünfzehn Monaten bei seiner Versicherung geltend machen muss. Im aktuellen Fall ging es darum, dass der Versicherte eine bereits ärztlich festgestellte Invalidität erst mehr als ein Jahr nach der Feststellung und mehr als zwei Jahre nach dem Unfall geltend machen wollte.


Mit dem Verweis auf die 15 Monats Klausel möchte man sicher stellen, dass die Versicherung nicht für Schäden gerade stehen muss, die gar nicht ursächlich mit dem Unfall, also dem konkreten Schadensfall für die Versicherung im Zusammenhang stehen.


Ausnahmen gibt es dann, wenn der Versicherte nicht in der Lage ist, die Invalidität rechtzeitig melden zu können, wie das beispielsweise der Fall ist, wenn er nach einem Unfall längere Zeit im Koma liegt oder Spätkomplikationen für den Eintritt der Invalidität sorgen.


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