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Enticklungen beim Garantierzins für Lebensversicherungen

Die weitere Entwicklung beim Garantiezins

Als Garantiezins wird die Rendite bezeichnet, die in einem Vertrag über eine Kapital bildende Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung von der Versicherungsgesellschaft zugesichert wird. Aus diesem Prozentsatz berechnen sich auch die garantierte Ablaufleistung einer Lebensversicherung und die garantierte Rentenhöhe pro Monat oder Jahr. Von der Deutschen Aktuarvereinigung, kurz DAV, wird jedes Jahr dafür eine Empfehlung gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen abgegeben.


Dieser empfohlene Zinssatz wird auch als zulässiger Höchstrechnungszinssatz genannt. Dabei stellt der Höchstrechnungszinssatz keine geschätzte Größenordnung dar, sonder wird mit den Mitteln der Statistik errechnet. Als Grundlage dafür nimmt man öffentliche Anleihen mit einer Laufzeit von zehn Jahren her und berücksichtigt die dabei erwirtschaftete Umlaufrendite. Kurz vor der Jahrtausendwende war hier ein kräftiges Hoch zu beobachten. Immerhin lag der bei Kapital bildenden Lebensversicherungen vertraglich zugesicherte Garantiezins bei vier Prozent.


Dieser Wert wird in der Realität schon seit einigen Jahren unterschritten. Das führte dazu, dass der Garantiezins bei neueren Verträgen deutlich niedriger angesetzt wurde. Die hieraus erwirtschafteten Überschüsse dienen zur Deckung der bei den Altverträgen entstehenden Defizite, denn wenn die Versicherung mit ihren erwirtschafteten Gewinnen den vertraglichen Garantiezins unterschreitet, muss dieser Prozentsatz den Verträgen trotzdem in Form der so genannten Überschussbeteiligung auf den Rückkaufswert gutgeschrieben oder bei einer entsprechenden vertraglichen Regelung mit den fälligen Beiträgen verrechnet werden.


Anderseits dürfen die Versicherungsgesellschaften beim Garantiezins aber auch keine utopischen Versprechen abgeben. Die zugesicherte Rendite darf maximal zwei Drittel des Garantiezinses betragen. Das ist im Versicherungsaufsichtsgesetz so geregelt. Der konkrete Wert des Höchstrechnungszinssatzes wird vom Bundesministerium für Finanzen jährlich im Voraus neu bestimmt.


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