A free template from Joomlashack

Startseite arrow Online News Versicherungen arrow BU Versicherung: Verträge sind nicht immer anfechtbar
BU Versicherung: Verträge sind nicht immer anfechtbar

Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherung darf den Vertrag nicht immer anfechten

Bevor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, steht das Unternehmen in der Pflicht, in Sachen Gesundheit genauer nachzufragen. Andernfalls kann es sein, dass eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung vor dem Gericht nicht anerkannt wird. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof Karlsruhe (Aktenzeichen: IV ZR 252/08).


In besagtem Fall wurde ein Makler mit der Abwicklung der Berufsunfähigkeitsversicherung beauftragt. Dieser hatte es versäumt, dem späteren Kunden Gesundheitsfragen zu stellen. Der Vertrag kam dadurch zu Stande, dass der Makler Gesundheitsangaben einfach aus einem älteren Vertrag übernommen hatte. Als der Kunde dann Leistungen in Anspruch nehmen wollte, wollte die Versicherung klagen. Grund dafür war, dass sich das Unternehmen sicher war, dass der Kunde die Angaben im neuen Vertrag selbstständig hätte korrigieren müssen.


Versicherer verliert Klage vor dem Bundesgerichtshof


Weil der Kunde einige Vorerkrankungen hatte, klagte das Versicherungsunternehmen vor Gericht und verlor den Fall. Der Bundesgerichtshof plädierte nicht für eine arglistige Täuschung. Zwar kommt diese auch durch ein Unterlassen zustande. In diesem Fall gilt dies aber nicht, weil der Versicherer dem Kunden die Police bereits zugesandt und dieser lediglich ein Begleitschreiben beigelegt hatte, in welchem der Kunde dazu aufgefordert wurde, seine alten Gesundheitsangaben zu überprüfen.


Arglistige Täuschung nur bei Einflussnahme auf Entscheidung des Versicherungsunternehmens

Laut Bundesgerichtshof liegt nur dann eine arglistige Täuschung vor, wenn der Kunde durch eine solche Täuschung Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers nimmt und diesen dazu bewegt, überhaupt einen Vertrag abzuschließen. In diesem Fall war eine solche Einflussnahme laut Gericht aber nicht mehr möglich, da der Vertragsabschluss bereits zugesagt wurde. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss also für den Kunden zahlen.


Passend zu obigem Thema:
Vergleich von BU-Versicherungen
Berufsunfähigkeitsrente: Nicht nur der aktuelle Beruf bestimmt die Bewilligung der Rente


 
< zurück   weiter >

ähnliche Themen

Joomla Templates by Joomlashack