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Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer - Was man auf welche Geldanlage zahlen muss

Die Abgeltungssteuer gilt ab dem 1.1.2009. Hierbei handelt es sich um eine Zinsertragssteuer. Sie beträgt 25% von allen Kapitalerträgen. Zusätzlich werden noch Kirchensteuer und Solidaritädszuschalg fällig. Dies macht in Summe 28% die man auf siene privaten Rendite zahlen muss, die über dem Sparerpauschbetrag liegen. Der Sparerpauschbetrag beträgt 801 Euro pro Jahr und Person.

Auf alle Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge und Kursgewinne die über diesen 801 Euro liegen muss man Abgeltungssteuer zahlen. Jedoch sind einge Finanzprodukte und Geldanalge von dieser Steuer befreit bzw. es wird weniger Steuer fällig.

Im folgenden findne Sie eine kurze Aufstellung von Finanzprodukten mit Erläuterungen wie die Abgeltungssteuer fällig wird.


Viele Versicherungen sind nicht betroffen. Hierzu gehören alle Sachversicherungen und Risikoversicherungen. Betroffen sind grundsätzlich nur Geldanlagen.


Investmentfonds und Aktien:
Dies sind voll von der Abgeltungssteuer betroffen. Einzige Ausnahme: geschlossene Immobilienfonds. Auf Erträge aus diesen wird keine Abgeltungssteuer fällig, sondern hier gilt eine 10 jährige Spekulationsfrist. Auf Dividenden, Zinsen, Gewinnbeteiligungen sowie Kursgewinnen die man mit anderen Fonds und Aktien macht, wird die Abgeltunssteuer voll fällig. Wer Fonds vor dem 1.1.2009 gekauft hat, der muss keine Steuern auf die Kursgewinne zahlen, wenn er die Wertpapiere mindestens 1 Jahr lang besessen hat.
Tip: Für Fondsanleger werden nun Riester-Fondssparpläne sehr interessant. Denn diese sind von der Abgeltungssteuer befreit.


Riester Altersvorsorgen :
Diese sind von der Abgeltungssteuer befreit. Denn alle Riester Produkte sind nachgelagert besteuert. Dies bedeutet das die Rente versteuert werden muss und die Einzahlungen im Gegenzug steuerfrei sind. Aus diesem Grunde wird hier keine Abgeltungssteuer erhoben. Eine Riester Rente bietet also eine gute Möglichkeit um sich einen Steueraufschub zu holen. Der Vorteil hierbei. Steuerersparungen und erwirtschaftet Renditen können in den Verträgen wieder angelegt werde und sorgen so für einen stärkeren Zinseszinseffekt. Einfach gesagt: Die Rendite verbessert sich gegenüber anderen Geldanlagen.


Lebensversicherungen und Rentenversicherungen:
Diese beiden Arten der Geldanlage stellen ebenfalls einen Sonderfall dar. Die Renditen und Erträge die während der Vertragslaufzeit durch den Versicherer gemacht werden, werden von der Abgeltunssteuer erstmal nicht erfasst. Dies hat den Vorteil das Sie wiederangelegt werden können und für Zinsen sorgen.

Beide Versicherungsarten bieten einen grossen Vorteil. Ist der Versicherungsnehmer bei Vertragsende mindestens 60 Jahre alt und ist der Vertrag mindestens 12 Jahre bespart worden, muss nicht der gesamte Ertrag versteuert werden. Wieviel, das hängt davon ab ob es eine Einmalzahlung für den Versicherten gibt oder eine Rente.

Kommt es zum Ende der Ansparzeit so wird bei Lebensversicherungen der in der Kapitalauszahlung enthaltene Ertragsanteil nur zur Häflte versteuert.

Bei einer lebenslangen Leibrente wird nur ein Pauschalbetrag der Rente versteuert. Hier gilt die Faustregel: Je Älter man ist und je später der Rentenbeginn, dest niedriger wird die private Rente mit Steuern belastet.


Sparbücher, Tagesgeldkonten und Festgeld:
Auf Erträge die man mit diesen Finanzprodukten macht, wird die volle Abgeltungssteuer fällig.


Bundeschatzbriefe:
Auch bei Bundes-Schatzbriefen werden die 25% Steuer fällig. Wer schlau ist, kauft aber Bundesschatzbriefe vom Typ B. Denn bei dieser Variante werden die Zinsen erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Natürlich wird auch dann erst die Abgeltungssteuer fällig. So kann man die Steuerlast einige Jahre nach hinten verschieben.





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